Allgemeines
Im Januar jeden Jahres werden alle Schulen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, gebeten, leistungsfähige und motivierte Schülerinnen oder Schüler zur Teilnahme zu empfehlen. Die Empfehlungen bitte bis zum 10. Februar 2010 — bei Empfehlungen aus dem Ausland bitte bis zum 25. Februar 2010 — an die Geschäftsstelle der Deutschen SchülerAkademie senden.
Teilnahmevoraussetzungen
Zugang zu den Akademien haben Schülerinnen und Schüler, die eine weit überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine ausgeprägte Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft bereits gezeigt und unter Beweis gestellt haben. Die besondere Befähigung und Motivation muss nachgewiesen werden.
Als Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit werden u.a. die Empfehlung einer Schule bzw. eines Lehrers oder die erfolgreiche Teilnahme (Preis) an bestimmten Schülerwettbewerben anerkannt.
Klassenstufe und Alter
Zur Bewerbung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung eine der beiden Jahrgangsstufen vor dem Abschlussjahrgang eines Schulzweigs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, besuchen, d.h.
- 11. und 12. Jahrgangsstufe an Schulzweigen, die mit der 13. Jahrgangsstufe enden;
- 10. und 11. Jahrgangsstufe an Schulzweigen, die mit der 12. Jahrgangsstufe enden,
- und die am 1. Juli 2010 noch nicht älter als 20 Jahre alt sind.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann grundsätzlich nur einmal am Programm der Deutschen SchülerAkademie teilnehmen.

