Im Januar jeden Jahres werden alle Schulen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, gebeten, leistungsfähige und motivierte Schülerinnen oder Schüler zur Teilnahme zu empfehlen. Die Empfehlungen bitte bis zum 22. Februar 2010 — bei Empfehlungen aus dem Ausland bitte bis zum 25. Februar 2010 — an die Geschäftsstelle der Deutschen SchülerAkademie senden.
Zugang zu den Akademien haben Schülerinnen und Schüler, die eine weit überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine ausgeprägte Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft bereits gezeigt und unter Beweis gestellt haben. Die besondere Befähigung und Motivation muss nachgewiesen werden.
Als Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit werden u.a. die Empfehlung einer Schule bzw. eines Lehrers oder die erfolgreiche Teilnahme (Preis) an bestimmten Schülerwettbewerben anerkannt.
Zur Bewerbung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung eine der beiden Jahrgangsstufen vor dem Abschlussjahrgang eines Schulzweigs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, besuchen, d.h.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann grundsätzlich nur einmal am Programm der Deutschen SchülerAkademie teilnehmen.