Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die 11./12. Jahrgangsstufe (13-jährige Schulzeit) oder die 10./11. Jahrgangsstufe (12-jährige Schulzeit) besuchen und die ihre besondere Leistungsfähigkeit und Motivation bereits nachgewiesen haben. Als Nachweis werden u.a. eine Empfehlung durch die Schule oder die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Wettbewerben anerkannt.
Im Januar jeden Jahres werden dazu alle deutschen Schulen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, angeschrieben und gebeten, bis zu zwei begabte Schülerinnen bzw. Schüler zur Teilnahme zu empfehlen. Diese Empfehlungen sind bis zum 22. Februar 2010 — Empfehlungen aus dem Ausland bitte bis zum 25. Februar 2010 — an die Deutsche SchülerAkademie zu senden. Da die Kapazität in den Akademien begrenzt ist, muss die Zahl der Empfehlungen je Schule beschränkt werden.
Wenn eine Schülerin/ein Schüler sich auf eigene Initiative bewerben möchte, sollte dennoch die Schulleitung angesprochen werden, damit diese eine Empfehlung im Rahmen ihres Kontingents aussprechen kann. Die Selbstempfehlung alleine durch eine Schülerin/einen Schüler kann nur entgegengenommen werden, wenn die Schule von der Bewerbung nichts erfahren darf und dies überzeugend begründet wird. In der Regel wird auch die Selbstempfehlung auf das Kontingent der Schule angerechnet.
Ab Ende Februar wird allen Schülerinnen und Schülern, von denen ein Nachweis der überdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und Motivation vorliegt, das ausführliche Programmheft 2010 der Deutschen SchülerAkademie zugesandt. Sie werden damit aufgefordert, sich bis zum 16. März 2010 um einen Platz in einem Kurs zu bewerben und können dabei einen bevorzugten Kurs und bis zu vier alternative Kurswünsche angeben.
Bei der Auswahl der Kurse ist von den Bewerbern zu beachten, dass einzelne Akademien ganz oder teilweise außerhalb der Sommerferien des eigenen Bundeslandes liegen können oder es Überschneidungen mit einem evtl. geplanten Urlaub geben kann. Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass der Schüler/die Schülerin während der gesamten Dauer auf der Akademie anwesend ist, d.h. nicht später anreist, früher abreist oder während der Akademie Fehltage plant.
Sofern die Bewerberin/der Bewerber nicht bis zum 15. März das Programmheft mit dem Bewerbungsbogen erhalten hat, sollte sie/er sich mit der Deutschen SchülerAkademie in Verbindung setzen. Eine Bewerbung nach dem 31. März ist grundsätzlich nicht möglich. Mit der Bewerbung geht der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinerlei Verpflichtung ein.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann grundsätzlich nur einmal am Programm der Deutschen SchülerAkademie teilnehmen.