Sollte eine Bewerberin/ein Bewerber nach Kurszuteilung von ihrem/seinem Platz wieder zurücktreten und somit ein Platz frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt.
Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Absage erhalten, werden in das Nachrückverfahren einbezogen. Sie werden benachrichtigt, sofern in einem Kurs ihrer Wahl ein Platz frei geworden ist und sie aufgrund der erwähnten Auswahlprinzipien zugeteilt werden können.
Damit möglichst kein Platz in den Akademien unbesetzt bleibt, wird das Nachrückverfahren erst mit Beginn der Akademien abgeschlossen.